Das Presseamt des Heiligen Stuhls hat die aktualisierten Statuten der Päpstlichen Kinderschutzkommission „Tutela Minorum“ bekannt gegeben. Die Genehmigung durch Papst Leo XIV. erfolge „ad experimentum“ für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Überarbeitung der seit 2015 bestehenden Statuten wurde notwendig, um das Gremium an die Vorgaben der im März 2022 verkündeten Apostolischen Konstitution „Praedicate Evangelium“ zur Neuordnung der Römischen Kurie anzupassen.

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